Heute nur noch Geschichte?
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„... arische Abstammung – deutsches Blut ...“
| „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist ….“ (25-Punkte-Programm der NSDAP, 1920, Nr. 4) „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen.“ (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, § 3, 1933) „Beamte, die ... nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können entlassen werden.“ (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, § 4, 1933) „Wer nichtarischer Abstammung ist oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher und Beamter der allgemeinen kirchlichen Verwaltung berufen werden. Geistliche und Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen.“ (Kirchengesetz der Generalsynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, § 1.2, 1933) „Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes …“ (Reichsbürgergesetz, § 21, 1935) |
Diese „Richtlinien“ wurden auch in den Schulen sofort ab 1933, verstärkt dann ab 1938 umgesetzt.
Zum Beispiel:
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